VWA – Die vorwissenschaftliche Arbeit

Die Vorwissenschaftliche Arbeit darf sich nicht allein in der Verarbeitung von Informationsquellen erschöpfen, sondern muss deutlich zeigen, dass der/ die Schüler/in imstand ist, eigene Schlussfolgerungen zu ziehen und beides, eigenen und fremden Anteil (Rechereergebnisse, Daten, Informationen) zu verknüpfen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, eine relevante Fragestellung zum Thema zu formulieren („Fragestellung“) und diese in sachlogischer, stringenter Argumentation am Schluss zu beantworten.

Ziele der VWA und ihrer Präsentation/ Diskussion:

  • Relevante Fragestellung zum Thema formulieren
  • Selbstständigkeit
  • Ursachen und Zusammenhänge aufzeigen
  • Arbeit mit Quellen und (vor)wissenschaftlichen Methoden
  • Logisches und kritisches Denken
  • Klare Begriffsbildung
  • Sinnvolle Fragestellungen
  • Ausdrucks- und Diskursfähigkeit

Wichtige Eckpunkte:

  • Die Anmeldung zur VWA findet im 1. Semester der vorletzten Schulstufe statt. Im Laufe des 1. Semesters erfolgen: Themenfindung, Themenfestlegung im Einvernehmen mit dem/ der Betreuer/in und Erstellen des Erwartungshorizonts.
  • Danach: Einreichung der Themenstellung durch den/ die Schüler/in mittels Ausfüllen des Online-Formulars auf der Genehmigungsdatenbank. Die Schule setzt eine interne Frist, bis zu der alle Themeneinreichungen abgeschlossen sein müssen.
  • Die Genehmigung des Themas erfolgt durch die zuständige Schulbehörde bis Ende April. Bei Ablehnung eines Themas wird eine Nachfrist für die Vorlage eines neuen Themas gesetzt.
  • Ein/e Lehrer/in kann ein Thema ablehnen, nicht aber den/ die Schüler/in.
  • Es besteht für die SchülerInnen grundsätzlich freie Wahl der PrüferInnen.
  • Der/ Die Prüfer/in muss (fach- und) sachkompetent sein.
  • Die Zahl der VWAs pro Prüfer/in beträgt in der Regel drei.
  • Die VWA ist nicht unbedingt einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet. Im Reifeprüfungszeugnis werden der Titel der VWA und die Beurteilung dieses Prüfungsgebietes angeführt.

 

  • Bei der Erstellung einer Vorwissenschaftlichen Arbeit ist nach wissenschaftlichen Kriterien vorzugehen.
  • Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von höchstens 60000 Zeichen inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten und exklusive Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis, zu umfassen. Nichtlineare Texte (z.B. Grafiken, Statistiken, etc.) sind bei der Berechnung des Umfangs der Arbeit entsprechend zu berücksichtigen. Sie kann im Einvernehmen mit dem/ der Betreuer/in auch in einer von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst werden.
  • Im Rahmen der schriftlichen Arbeit ist ein Abstract im Umfang von ca. 1000 bis 1500 Zeichen inklusive Leerzeichen zu erstellen, in welchem das Thema, die Fragestellung, die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig darzulegen sind.
  • Wurde die schriftliche Arbeit in einer lebenden Fremdsprache verfasst, so kann die Präsentation und Diskussion auf Wunsch des/ der Prüfungskandidaten/ kandidatin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder in dieser Fremdsprache abgehalten werden.
  • Beim Formatieren ist auf Lesbarkeit, Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit (Abstände!) zu achten und korrekt zu zitieren.

Bestandteile einer VWA:

  • Titelblatt
  • Abstract in deutscher oder englischer Sprache
  • Vorwort (optional)
  • Inhaltsverzeichnis
  • Textteil: Einleitung – Hauptteil – Schluss (Fazit)
  • Literaturverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis (optional)
  • Abkürzungsverzeichnis (optional)
  • Glossar (optional)
  • Anhang (optional)
  • Eigenständigkeitserklärung
  • Beilage: Begleit- und Betreuungsprotokoll

Abgabe:

  • In der letzten Schulstufe ist eine kontinuierliche Betreuung vorgesehen.
  • Das Führen eines (begleitenden) Protokolls, in dem eigene Fortschritte dokumentiert werden, ist für SchülerInnen verpflichtend.
  • Die Abgabe der VWA (inkl. unterschriebenem Begleitprotokoll) und das Hochladen auf der Genehmigungsdatenbank muss bis Freitag der 1. Schulwoche im 2. Semester der letzten Schulstufe stattfinden.
  • Vorlage: digital + zwei ausgedruckte Exemplare
  • Die zuständige Schulbehörde legt den Zeitraum für die Präsentation und Diskussion der VWA fest. Die Dauer der Präsentation beträgt ca. 10 – bis 15 Minuten und soll ein Problemaufriss, jedoch nicht bloß eine Inhaltsangabe sein. Der/Die Kandidat/in soll dabei Diskursfähigkeit, initiative Mitgestaltung des Gesprächs, Argumentationsfähigkeit, Fachkompetenz, etc. unter Beweis stellen.
  • Die Kommission besteht aus dem Vorsitz (ohne Stimmrecht), der Schulleitung, dem/der Klassenvorstand/ständin und dem/der Prüfer/in mit jeweils einer Stimme.

Beurteilung:

  • Das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ setzt sich aus der schriftlichen Arbeit sowie deren Präsentation und Diskussion zusammen.
  • Die Gesamtbeurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion durch die Kommission festgelegt.
  • Eine positiv beurteilte VWA (mit Präsentation / Diskussion) bleibt erhalten, auch wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss.

Gesetzliche Grundlagen, zusätzliche Informationen und Tipps sowie Checklisten und Materialien sind auf folgenden Webseiten zu finden:

www.ahs-vwa.at

www.literacy.at