DIE REIFEPRÜFUNG

Antreten zur Reifeprüfung:

Die 12. Schulstufe gilt nur dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn das Jahreszeugnis in allen pflichtigen Gegenständen eine positive Beurteilung aufweist und die in der gesamten Oberstufe erforderlichen Wahlkurse in der vorgesehenen Stundenanzahl positiv beurteilt wurden.

Im Falle eines einzelnen nicht positiv abgeschlossenen Gegenstands besteht die Möglichkeit, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin auf Antrag eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen. Wird diese positiv beurteilt, ist der/ die Kandidat/in berechtigt, zur Reifeprüfung anzutreten. Ist das Kalkül der Wiederholungsprüfung negativ, muss diese im Herbst im Rahmen der Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen wiederholt werden.

Hat ein/e Schüler/in in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antritt beim Herbsttermin bzw. zu den folgenden Reifeprüfungsterminen berechtigt. In einem Schuljahr gibt es drei Reifeprüfungstermine:

  • Haupt- bzw. Sommertermin (Klausuren 9-10 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres)
  • Herbsttermin ((innerhalb von 7 Wochen ab Beginn des Unterrichtsjahres)
  • Wintertermin (innerhalb von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien)

Allgemeine Bestimmungen:

Die Reifeprüfung findet gemäß SchUG § 34 ff. und RPVO 2012 statt.

verpflichtend

  • Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA). Sie besteht aus einem schriftlichen Teil und einer Präsentation und Diskussion. Die Beurteilung ergibt sich aus beiden Komponenten und wird erst nach der Präsentation und Diskussion bekannt gegeben.

wahlweise

  • 4 Klausurarbeiten D, M, lebende (ggf. standardisierte) Fremdsprache – sowie weitere lebende (ggf. standardisierte) Fremdsprache oder Latein bzw. CDG/BiU/Ph + 2 mündliche Prüfungen
  • 3 Klausurarbeiten D, M, lebende (ggf. standardisierte) Fremdsprache + 3 mündliche Prüfungen

Die schriftliche Prüfung (Klausur) erfolgt für alle SchülerInnen Österreichs zur gleichen Zeit. Die Prüfungsaufgaben werden überwiegend zentral erstellt.

Die mündliche Prüfung muss entweder mit zwei oder drei Pflichtgegenständen, Wahlkursen oder Freigegenständen bestritten werden, die mindestens ein 10-stündiges (bei 2 Prüfungen) oder ein 15-stündiges (bei 3 Prüfungen) Wochenstundenausmaß in der Oberstufe umfassen müssen.

Die Kommission besteht aus dem Vorsitz, der Schulleitung, dem/r Klassenvorstand/ständin, dem/r Prüfer/in und dem Beisitz (die beiden Letztgenannten haben eine Stimme zusammen).

Das Reifeprüfungszeugnis weist den individuellen Bildungsgang des/r Schüler/in aus (Stundentafel, Themenstellung der Vorwissenschaftlichen Arbeit, Einzelbeurteilungen von Klausuren und mündlichen Prüfungen)

Zusätzliche Maturabestimmungen der Neuen Reifeprüfung:

  • Grundsätzlich sind sämtliche Pflichtgegenstände, Wahlkurse und Freigegenstände maturabel, die wenigstens eine vierstündige Stundenanzahl aufweisen und mindestens bis in die vorletzte Schulstufe unterrichtet wurden.
  • Wenn zwei bzw. drei Gegenstände in Summe nicht 10 oder 15 umfassen, können diesen Fächern zugeordnete Wahlkurse zur Erreichung der Stundenzahl hinzugefügt werden. Ein vom Kandidaten oder von der Kandidatin gewählter Wahlkurs ist dann im gesamten besuchten Ausmaß Teil der mündlichen Prüfung. Die Stunden können nicht gesplittet werden.
  • Eine zusätzliche lebende Fremdsprache als Wahlkurs ist im Ausmaß von sechs Stunden mündlich auf dem Lehrplan-Niveau A2 des GERS als Prüfungsgegenstand wählbar.
  • Maturable Wahlkurse, die in sogenannten Clustern zusammengefasst werden, können nur in dieser Form als Prüfungsfach gewählt werden.
  • Ein Cluster muss mindestens 8 SWS betragen und mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein.
  • Maturable Wahlkurse können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Zahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht.
  • Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand einen ihm zugeordneten Wahlkurs als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, um die notwendige Gesamtstundenanzahl für die mündlichen Prüfungen zu erreichen.

Das Drei-Säulen-Modell auf einen Blick:

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